Für Freeware und kleine Entwickler: Apple senkt die Kerntechnologiegebühr

Apple mildert seine neuen Geschäftsbedingungen in der EU ab. Freeware-Apps und kleine Entwickler sollen keine unkontrollierbaren Kostenrisiken fürchten.

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Der App Store auf dem iPhone

(Bild: tre / Mac & i)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Apple lenkt ein und befreit nicht-kommerzielle Apps vollständig von der Zahlung der sogenannten Core Technology Fee, wenn die Entwickler alternative App-Marktplätze in der Europäischen Union nutzen. Kleineren Entwicklern, die bestimmte Umsatzgrenzen überschreiten, wird mehr Zeit eingeräumt und sie werden nun schrittweise über einen Zeitraum von drei Jahren an die volle Gebührenzahlung herangeführt. Die Änderungen der erst im Januar angekündigten neuen Geschäftsbedingungen wurden am Donnerstag von Apple bekannt gegeben.

Mit den erneuten Änderungen im EU-Raum reagiere Apple auf Feedback von Entwicklern, heißt es von Seiten des iPhone-Herstellers. Tatsächlich zeigten sich in Diskussionen im Netz vor allem kleinere Entwickler verunsichert und abgeschreckt von Apples neuem Regelkatalog, der dem Gatekeeper-Status von iOS im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) Rechnung tragen soll. Alternative Marktplätze und weitere Änderungen wurden für iPhone-Besitzer mit iOS 17.4 eingeführt.

Apple kassiert die Kerntechnologiegebühr zwar erst ab einer Million Erstinstallationen pro Jahr, wobei auch das erste Update einer bereits installierten App pro Jahr zählt. Für kleinere Entwickler oder gar Entwickler von kostenlosen Apps bedeuteten die neuen Geschäftsbedingungen jedoch ein großes Kostenrisiko. Ein Überraschungserfolg mit Millionen Downloads auf einen Schlag drohte die Entwickler in den Ruin zu treiben - erst recht, wenn es gar keine Einnahmen gab.

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Diese Gefahr ist mit der Änderung nun weitgehend gebannt. Bislang hatte sich Apple auf den Standpunkt zurückgezogen, dass Entwickler auch bei den alten Geschäftsbedingungen aus der Zeit bleiben könnten. Dann blieben ihnen aber die alternativen Marktplätze verschlossen. Kritiker werteten dies als Versuch, alternative Vertriebswege möglichst unattraktiv zu machen.

Die EU-Kommission, die Apple zuletzt aufgefordert hatte, nun auch iPadOS innerhalb der nächsten sechs Monate für alternative App Stores zu öffnen, habe bei der Regeländerung keine Rolle gespielt, heißt es bei Apple. Auch in Brüssel wurde Apples neues Regelwerk mit Skepsis betrachtet – allerdings noch ohne abschließende Bewertung. Ausnahmen von der Kerntechnologieabgabe gibt es bisher nur für Bildungseinrichtungen, Behörden und gemeinnützige Organisationen. Apple begründet die Gebühr mit der Bereitstellung von Entwicklungswerkzeugen, Dienstleistungen wie der Notarisierung und der Infrastruktur zur Verarbeitung der Apps. Sie beträgt 50 Cent pro Erstinstallation und Jahr.

Der Kreis derer, die die Kerntechnologiegebühr zahlen müssen, sei sehr klein. 99 Prozent der Entwickler seien von der Abgabe befreit, weil sie unter der Millionengrenze bei den Erstinstallationen lägen.

Studenten, Hobby- und andere Entwickler, die kostenlose Apps ohne jegliche Monetarisierung anbieten und damit weltweit keine Einnahmen erzielen, können künftig ihren nicht-kommerziellen Status erklären, um in den Genuss der Gebührenbefreiung zu kommen. Diese Erklärung muss jährlich erfolgen.

Kleinere Entwickler, die weltweit weniger als 10 Millionen Euro Umsatz erzielen und deren App noch nie die Schwelle von einer Million Erstinstallationen pro Jahr überschritten hat, qualifizieren sich für die dreijährige Übergangsfrist. Diese beginnt mit der Annahme der neuen Geschäftsbedingungen

Liegt der Gesamtumsatz in dem Dreijahreszeitraum unter 10 Millionen Euro pro Jahr, entfällt die Abgabe komplett. Wer zwischen 10 und 50 Millionen Euro pro Jahr umsetzt, muss die Gebühr zahlen, jedoch maximal eine Million Euro pro Jahr. Wer mehr als 50 Millionen Euro Umsatz pro Jahr macht, muss die Gebühr auch während des Dreijahreszeitraums in voller Höhe entrichten.

Für iPadOS hat Apple angekündigt, die in der EU neu eingeführten Möglichkeiten von iOS bis zum Herbst auch auf das Tablet zu bringen. Eine gute Nachricht für Entwickler: Wenn Nutzerinnen und Nutzer dieselbe App sowohl unter iOS als auch unter iPadOS installieren, wird dies künftig im Hinblick auf die Kerntechnologieabgabe nur als eine Installation pro Jahr gezählt.

(mki)